Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, insbesondere für Kaufverträge sowie für Teststellungen und Mietverhältnisse.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen eingetreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

§3 Anlieferungsvorraussetzungen

  1. Der Kunde hat eine Woche vor der Anlieferung dem Verkäufer mitzuteilen, an welches Objekt der Vertragsgegenstand anzuliefern ist. Dabei ist der betreffende (Haupt-) Eingang genau zu bezeichnen. Hat das betreffende Objekt (Gebäude) mehrere Stockwerke, so stellt der Kunde einen von den Abmessungen ausreichenden Fahrstuhl, der die ordnungsgemäße Beförderung des Vertragsgegenstandes gewährleistet, zur Verfügung.
  2. Liegen die Voraussetzungen von § 3 Ziffer 1 dieses Vertrages nicht vor, wird nur auf besondere Aufforderung und Gefahr des Kunden angeliefert; andernfalls werden die Kosten für eine erneute Anlieferung oder erhöhten Montageaufwand dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Der Kunde gewährleistet eine hindernisfreie, gepflasterte Zuwegung des betreffenden Eingangs, was bedeutet, dass einem Transport des Vertragsgegenstandes zum Eingang keinerlei sperrige Hindernisse entgegenstehen dürfen, die ein gefahrloses Ausliefern behindern. Darüber hinaus gewährleistet der Kunde auch, dass im betreffenden Objekt der Vertragsgegenstand gefahrlos transportiert werden kann, ohne dass in den entsprechenden Räumlichkeiten Hindernisse vorhanden sind (Kabel, bzw. sonstige sperrige Gegenstände), die einem gefahrlosen Transport entgegen stehen. Bei mehrgeschossigen Häusern ist ein Fahrstuhl betriebsbereit zur Verfügung zu stellen. Die Grundreinigung ist immer vor der Anlieferung des Vertragsgegenstandes vorzunehmen, evtl. Beschädigungen gehen nicht zu Lasten des Verkäufers.

§4 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einem Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist und in Zahlungsverzug gerät.

§ 5 Vergütung

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Er versteht sich rein netto ab Werk MC Digital Solutions GmbH & Co. Löhne (Westfalen), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versandkosten. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme oder Rechnung leisten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware und der Rechnung innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer weiteren Aufforderung des Verkäufers bedarf. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5%-Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8%-Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  3. Der Kunde ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden oder es sich um Ansprüche wegen der vermeintlichen Verletzung von Hauptleistungspflichten handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht, aus dem auch unser Zahlungsanspruch resultiert.

§ 6 Gefahrübergang

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  4. Bei Teststellungen und Mietverhältnissen gemäß § 9 geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung unabhängig vom Status des Kunden (Verbraucher/Unternehmer) bereits mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über.

§ 7 Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängel

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob Nacherfüllung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Empfang der Ware schriftlich über die Lieferung der Ware offensichtlich vorhandener Mängel unterrichten. Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er so offen zu Tage tritt, dass er auch dem durchschnittlichen nicht-kaufmännischen Kunden ohne besonderen Aufwand auffällt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Schriftstücks. Unterlässt der Verbraucher die rechtzeitige Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsansprüche wegen des bei Lieferung vorhandenen offensichtlichen Mangels, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen.
  5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben ein Schadensersatzanspruch nur nach Maßgabe der Bestimmungen in § 8 dieser Geschäftsbedingungen zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  6. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Regelung in Ziffer 4. bleibt hiervon unberührt.
  7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

  1. Gegenüber Unternehmen beschränkt sich unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur im Rahmen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, wenn dadurch das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet ist (z.B. bei der Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen und mangelfreien Lieferung der Ware).
  2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und die Verkürzung der Verjährungspflicht gelten nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer uns zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle eines groben Verschuldens von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen. Sie gelten ebenfalls nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn dadurch das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet ist sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.

§ 9 Teststellungen und Mietverhältnisse auf Zeit

  1. Diese Bestimmungen gelten für alle Überlassungen von Waren zu Testzwecken („Teststellungen“), bei denen kein Eigentumsübergang auf den Kunden erfolgt, sondern die Ware lediglich zeitlich begrenzt zur Nutzung überlassen wird. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung oder einer separaten Auftragsbestätigung, in der Dauer und Konditionen der Teststellung festgelegt sind.
  2. Während der gesamten Dauer der Teststellung verbleibt das Eigentum an der Ware ausschließlich bei der MC Digital Solutions GmbH & Co. KG. Der Kunde erhält ein ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Dauer. Jede Weitergabe, Vermietung oder Unterüberlassung der Ware an Dritte ist untersagt.
  3. Die Teststellung erfolgt gegen die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Gebühr. Die Teststellung beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist ohne gesonderte Kündigung.
  4. a) Der Kunde verpflichtet sich, die Ware mit der Sorgfalt eines verständigen Nutzers zu behandeln. Vor Beginn der Nutzung stellt der Anbieter dem Kunden eine grundlegende Einweisung in die Bedienung zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass nur eingewiesenes und geschultes Personal die Ware nutzt. b) Für Schäden an der Ware, die während der Teststellung entstehen (z. B. durch Sturz, unsachgemäße Bedienung, Eingriffe in die Hardware/Software), haftet der Kunde vollumfänglich. Dies gilt nicht, wenn der Schaden nachweislich auf einem Materialfehler beruht oder vom Anbieter zu vertreten ist. c) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über Schäden oder Funktionsstörungen zu informieren. d) Haftungsfragen zwischen den Parteien richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, haftet er für jedes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter.
  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Dem Kunden wird dringend empfohlen, die Ware während der Teststellung gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu versichern oder seine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend zu prüfen. Verursacht die Ware während der bestimmungsgemäßen Nutzung einen Schaden beim Kunden oder an Dritten, haftet hierfür die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters. Von der Haftung ausgenommen sind Schäden, die auf grob vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Kunden oder seiner Mitarbeiter beruhen; in diesen Fällen kann der Anbieter Regressansprüche geltend machen.
  6. a) Der Anbieter organisiert und trägt die Kosten für den Rücktransport der Ware nach Ablauf der Testfrist. Der Rücktransport erfolgt durch den Anbieter selbst oder durch von ihm beauftragte, autorisierte Dienstleister. b) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Rückholung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehören insbesondere: Die rechtzeitige Bereitstellung der vollständigen Ware am vereinbarten Ort (in der Regel dem Anlieferungsort) zum vereinbarten Termin. Die Gewährleistung eines hindernisfreien Zugangs für das Abholpersonal (inkl. funktionierender Aufzüge bei Stockwerklieferung). Die Rückgabe der Ware in der vom Anbieter mitgelieferten Originalverpackung, sofern eine solche bei Auslieferung übergeben wurde. Wurde keine Verpackung übergeben, ist der Kunde von der Verpackungspflicht befreit; der Anbieter sorgt in diesem Fall für einen transportgerechten Abholprozess. c) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Kunde hat in diesem Fall alle daraus entstehenden Mehrkosten zu tragen (z. B. erneute Anfahrtskosten, Zwischenlagerung, zusätzliche Handlinggebühren). d) Wird die Ware trotz Fälligkeit und Aufforderung zur Rückgabe nicht herausgegeben, ist der Anbieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 EUR pro angefangenem Tag der Vorenthaltung zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche (z. B. Wertersatz bei Verlust) bleibt hiervon unberührt.
  7. Aus der Teststellung entsteht kein automatisches Recht auf Abschluss eines Kaufvertrages. Ein späterer Kauf bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Wird die Ware während der Teststellung gekauft, endet das Mietverhältnis mit Übergang des Eigentums gemäß § 4.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

§ 11 Widerrufsrecht

Für Endverbraucher gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gem. §§312 ff., 355 ff. BGB.

Stand: 06/2026
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